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Allgemeine Geschäftsbedingungen

SFM Visuelle Kommunikation oHG

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Angebote, Leistungen und Lieferungen zwischen der SFM Visuelle Kommunikation oHG (nachfolgend „Agentur“) und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“), sofern nicht ausdrücklich schriftlich abweichende Vereinbarungen getroffen wurden.

§ 2 Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrages ist die Entwicklung und Umsetzung von Kommunikationslösungen, insbesondere in den Bereichen Grafikdesign, Markenentwicklung, Print- und Digitalmedien sowie projektbezogene Beratung und Konzeption.

§ 3 Angebot und Auftragserteilung

Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Bestätigung durch die Agentur zustande. Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug behält sich die Agentur das Recht vor, Verzugszinsen gemäß § 288 BGB zu berechnen.

§ 5 Leistungsumfang und Mitwirkungspflichten

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot oder der schriftlichen Projektbeschreibung. Der Kunde verpflichtet sich, notwendige Unterlagen, Inhalte und Freigaben rechtzeitig bereitzustellen.

§ 6 Nutzungsrechte

Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung räumt die Agentur dem Kunden die einfachen, nicht ausschließlichen Nutzungsrechte an den im Rahmen des Auftrags erbrachten Leistungen ein – in dem Umfang, wie es für die konkret vereinbarte Nutzung erforderlich ist.

Diese Rechte gelten ausschließlich für die vereinbarten Verwendungszwecke, Medien, Zeiträume und Regionen.

Eine darüberhinausgehende Nutzung, Bearbeitung, Vervielfältigung oder Weitergabe bedarf der schriftlichen Zustimmung der Agentur und ist gesondert zu vergüten.

KI-generierte Inhalte (insbesondere Bild-, Video- und Tonmaterial), die im Rahmen eines Projekts in Endprodukten verwendet werden, dürfen vom Kunden projektbezogen weiterverwendet werden. Eine Nutzung, Speicherung oder Weitergabe dieser Inhalte als eigenständige, frei verfügbare Assets ist ausgeschlossen, soweit dies nicht ausdrücklich durch die zugrunde liegenden Lizenz- und Nutzungsbedingungen der eingesetzten KI- oder Stock-Dienste erlaubt ist.

Projektbezogen im Sinne dieser Regelung ist jede Nutzung, die inhaltlich dem ursprünglich beauftragten Projekt oder dessen unmittelbarer Kommunikation zuzuordnen ist.

Offene Daten (z. B. InDesign-Dateien):
Die Herausgabe offener Arbeitsdaten ist grundsätzlich nicht Bestandteil des Leistungsumfangs. Eine Übergabe erfolgt nur nach vorheriger Absprache und wird nach Aufwand zusätzlich vergütet.

Schriften:
Mitgelieferte offene Daten enthalten keine eingebetteten oder verknüpften Schriftdateien. Die Agentur kann nicht garantieren, dass verwendete Schriften frei von Rechten Dritter oder für den Kunden lizenziert sind.

§ 7 Schriften und Lizenzrechte

Die im Rahmen eines Projekts eingesetzten Schriftarten unterliegen dem Urheberrecht und den jeweiligen Lizenzbedingungen der Rechteinhaber.

Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, liefert die Agentur keine Schriftdateien aus – auch nicht im Rahmen der Herausgabe offener Daten.

Die eigenständige Nutzung oder Weitergabe der verwendeten Schriften durch den Kunden setzt den eigenständigen Erwerb entsprechender Nutzungsrechte oder Lizenzen voraus.

Die Agentur übernimmt keine Haftung für eine unlizenzierte Nutzung durch den Kunden.

Auf Wunsch kann die Agentur bei der Beschaffung von Lizenzen unterstützen; dieser Service wird nach Aufwand abgerechnet.

§ 8 Urheberrecht

Alle durch die Agentur im Rahmen eines Auftrags geschaffenen Werke und Arbeitsergebnisse sind – soweit gesetzlich geschützt – urheberrechtlich geschützt im Sinne des § 2 UrhG.

Urheber ist stets die Agentur bzw. deren Mitarbeiter:innen oder von der Agentur beauftragte Dritte.

Das Urheberrecht verbleibt unabhängig von der Einräumung von Nutzungsrechten gemäß § 6 bei der Agentur und ist nicht übertragbar.

Die Einräumung von Nutzungsrechten stellt keine Übertragung des Urheberrechts dar.

Eine vollständige Übertragung von Nutzungsrechten („Buy-out“) oder die Einräumung ausschließlicher Nutzungsrechte ist nur durch eine gesonderte, schriftliche Vereinbarung möglich und bedarf einer gesonderten Vergütung.

Soweit Werke oder Arbeitsergebnisse unter Mitwirkung Dritter entstanden sind, gelten deren jeweilige Urheber- und Nutzungsrechte ergänzend.

§ 9 Speicherung von Projektdaten

Projektbezogene Daten (z. B. Layouts, Versionen, finale Daten) werden von der Agentur bis zu 6 Monate nach Abschluss des Projekts gespeichert. Danach behält sich die Agentur das Recht vor, die Daten unwiderruflich zu löschen.

Eine darüberhinausgehende Archivierung kann auf Wunsch gegen eine jährliche Speicherpauschale vereinbart werden.

§ 10 Haftung

Die Agentur haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn wird keine Haftung übernommen.

Für die rechtliche Zulässigkeit der vom Kunden freigegebenen Inhalte (z. B. Bildrechte, Markenrechte) ist ausschließlich der Kunde verantwortlich.

§ 11 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg, sofern der Kunde Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen unberührt.

Stand: Februar 2026
SFM Visuelle Kommunikation oHG · Moorweidenstraße 22 · 20146 Hamburg